Gericht verbietet Verkauf gebrauchter Software
Wie heute bei heise.de veröffentlicht hat ein Gericht in den USA einem Online Händler den Weiterverkauf gebrauchter Software verboten. Laut o.a. Artikel ist dies zwar noch nicht in letzter Instanz geschehen, zeigt aber deutlich, daß sich Nutzer von lizenzpflichtiger Software nicht auf der sicheren Seite wähnen sollten. Den Weiterverkauf gebrauchter Software zu verbieten hat vor allem für einen Sektor schwerwiegende Konsequenzen: Das Software Leasing.
Beim Leasing kauft die Leasingfirma die Software und verleiht diese dann an den Endbenutzer, der dafür seine regelmäßige Miete bezahlt. Bisher konnte der Benutzer dann am Laufzeitende die Software von der Leasingfirma erwerben, um so seine Berechtigung für die Installation von Updates zu erhalten. Sollte ein Verkauf nun nicht mehr möglich sein hat der Endkunde keine Chance weiterhin auf einem rechtlich einwandfreien Weg sein Programm auf dem neuesten Stand zu halten. Auch der Erwerb von so genannten Upgrade Lizenzen, also Lizenzen die bei Eigentum einer Vorversion zu einem meist stark reduzierten Preis angeboten werden, ist dann nicht mehr möglich. Meines Wissens ist der Weiterverkauf bei vielen bekannten Softwareprodukten in den Lizenzbestimmungen untersagt (steht meist in dem viel zu klein gedruckten Zettel oder in der schnell „weg geklickten“ Einverständniserklärung bei der Installation) diese Tatsache wurde aber wohl bisher nicht so richtig streng von den Softwareherstellern verfolgt. Bleibt abzuwarten wie Kunden und Leasingfirmen hier reagieren. Ach ja, bei Open-Source Programmen gibt es diese Probleme nicht.