Abmahnungen für Werbekunden
Im deutschen Verbraucherschutzministerium scheint man die Schuldigen für Verstöße gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen gefunden zu haben. Es sind nicht die üblichen verdächtigen wie Google, Facebook und Co sondern deren Kunden. Verwendet ein Kunde dieser Unternehmen nämlich deren Infrastruktur und Datenbasis um seine Zielgruppen zu bewerben, so ist er der direkte Nutznießer von eventuell nicht gesetzeskonform gesammelten Daten.
So lautet die Begründung für die Überlegung, ob man Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit geben möchte, gegen Mitbewerber vorzugehen, die sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen indem sie Daten verwenden, die nicht gesetzeskonform gesammelt wurden.
Der Pferdefuß an der Sache ist, daß dazu auch Verstöße der Unternehmen gehören, deren Infrastruktur und Datenbasis sich ein Werbekunde bedient, also z.B. Facebook, Google, usw.
Wer also z.B. eine Fanseite für sein Unternehmen oder Produkt bei Facebook betreibt, tut gut daran sich in nächster Zeit genau über die weitere Entwicklung in diesem Bereich zu informieren, andernfalls müßte er bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen einer dieser Firmen mit einer Abmahnung rechnen.
Hintergrund dieses Vorgehens des Ministerium’s ist wohl die Tatsache, daß Firmen, die Ihren Sitz im Ausland haben, bisher anscheinend nicht zur Einhaltung der deutschen Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden können.
Die Verantwortung jetzt auf die Werbekunden abzuwälzen würde dazu führen, daß für die Verstöße eines ausländischen Unternehmens ein deutscher Unternehmer per Abmahnung zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
Damit wäre dann folgendes Szenario denkbar:
Ein Unternehmer sammelt Informationen über seine Mitbewerber die in sozialen Netzwerken oder mit Hilfe von Suchmaschinen Werbung schalten. Bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen rollt die Abmahnwelle los.
Die Konsequenz ?
Sollte sich dieser Vorschlag wirklich durchsetzen, werden viele deutsche Firmen in Zukunft auf Werbung in diesen Plattformen verzichten. Die nächste Konsequenz wäre, auch alle Webseitebetreiber die z.B. Produkte wie Google Ads auf Ihren Seiten schalten, in die Pflicht zu nehmen, da diese ja auch an Werbeeinahmen partizipieren, die nach dem o.a. Vorschlag nun eventuell durch „unlautere“ Methoden zustandegekommen sind.
Auch ich bin sehr für Datenschutz, wenn er angebracht ist.
Als Nutzer von kostenfreien sozialen Netzwerken und Suchmschinen muss ich aber auch bereit sein, in der dort geltenden Währung meinen Obulus zu entrichten. Diese Währung sind nun mal Daten !