GI fordert mehr Transparenz bei ACTA – Bürgerrechte haben hohe Priorität
ACTA ist zur Zeit in aller Munde. Die Diskussion, leider oftmals nicht von versierten Fachleuten sachlich begleitet, hat in der Bevölkerung zu einer sehr großen Verunsicherung bezüglich der zukünftigen aus diesem Gesetzesvorhaben resultierenden Rechte und Pflichten geführt. Auch die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) beobachtet mit Sorge, dass die Diskussion über ACTA (dt. Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) im Hinblick auf die Bürgerrechte Unsicherheit in der Bevölkerung weckt. ACTA soll internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren.
„Gerade im Hinblick auf essenzielle Bürgerrechte wie Wahrung des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses sowie der freien Meinungsäußerung müssen die Regelungen von ACTA kritisch hinterfragt werden“, sagte GI-Vizepräsident Christof Leng. Urheber-, Patent- und Markenrechte müssten sorgfältig gegenüber den genannten Bürgerrechten abgewogen werden, so Leng.
Ebenfalls wichtig ist eine kritische Überprüfung der möglichen Folgen für die Internetwirtschaft. Bereits heute leiden Anbieter und Nutzer unter Rechtsunsicherheiten, die durch ACTA möglicherweise verschlimmert werden könnten. Insbesondere die Auskunftspflichten von Dienstanbietern gegenüber Rechteinhabern sollten nicht nur aus bürgerrechtlicher Sicht, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen klar definiert und begrenzt werden.
Der Arbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der GI hat eine Stellungnahme und einen Fragen- und Forderungskatalog erarbeitet, den sie dem Wirtschafts- und dem Justizministerium mit der Bitte um Berücksichtigung und Beantwortung zugeleitet hat.
Einen Link auf diese Stellungnahme finden Sie hier.
Quelle:
Gesellschaft für Informatik e.V.
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167