Auch Facebook Einträge fallen unter Impressumspflicht
Alle Unternehmer aufgepasst ! Mit Urteil vom 19.08.2011, Az: 2HK O 54/11, bestätigt das Landgericht Aschaffenburg, daß die Informationspflichten für Unternehmen auch für gewerblich genutzte Darstellungen in Facebook gelten.
Ein Link auf das Impressum der eigenen Webseite ist NICHT ausreichend. Innerhalb des Facebook Auftrittes muss ein vollständiges Impressum nach §5 Telemediengesetz vorhanden, einfach zu finden und aufzurufen sein.
Im aktuellen Fall hatte ein Medienunternehmen gegen einen Mitbewerber geklagt, der zwar seine Kontaktdaten in Facebook veröffentlicht aber kein korrektes Impressum angegeben hatte.
Der Kläger fand, daß sich sein Mitbewerber durch die fehlende Angabe zur Unternehmensform einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil verschafft hätte und bekam Recht !